Vermittlung der Organe

Die Zuteilung der Spendernieren von Verstorbenen erfolgt in Deutschland ausschließlich durch die vom Gesetzgeber beauftragte zentrale Vermittlungsstelle Eurotransplant.

"Die vermittlungspflichtigen Organe sind von der Vermittlungsstelle nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit für geeignete Patienten zu vermitteln. Die Wartelisten der Transplantationszentren sind dabei als eine einheitliche Warteliste zu behandeln. Die Vermittlungsentscheidung ist für jedes Organ unter Angabe der Gründe zu dokumentieren und unter Verwendung der Kenn-Nummer dem Transplantationszentrum und der Koordinierungsstelle zu übermitteln." (Auszug aus dem Transplantationsgesetz § 12.3)






Letzte Änderung: 20.09.2007, nächste Prüfung: 20.09.2008
Erstellt: 01.05.2005



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