Kostenübernahme der Urlaubsdialyse – EWR und Länder mit Sozialversicherungsabkommen

Gesetzliche Kostenträger

Innerhalb der Länder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in weiteren Ländern, mit denen die Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen vereinbart hat, werden die Kosten ebenfalls von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Neben den Staaten des EWR und der Schweiz sind das: Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien und Montenegro, Türkei und Tunesien. Hier sollte man der Einfachheit halber möglichst in einer Vertragseinrichtung der landesbezogenen Krankenkassen dialysieren. Das sind Dialyseeinrichtungen, die über eine Europäische Krankenversichertenkarte, European Insurance Health Card (EHIC) oder über einen speziellen Versicherungsschein abrechnen. Die EHIC oder die Versicherungsscheine erhält man bei der zuständigen Krankenkasse als Bestätigung für den gesetzlichen Versicherungsschutz. Zu beachten ist aber, dass immer die Bestimmungen des Gastlandes gelten.

Wer eine private Dialyseeinrichtung in einem dieser Länder zur Dialysebehandlung aufsuchen möchte, muss vorher mit der gesetzlichen Krankenkasse die Übernahme der Behandlungskosten klären. Im Regelfall übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland die Kosten in Höhe von höchstens 189 EURO pro Urlaubsdialyse für längstens sechs Wochen im Kalenderjahr. Allerdings müssen bei privaten Einrichtungen die Dialysekosten in der Regel vom Patienten vorfinanziert werden. Nach der Rückkehr werden sie dann von der Krankenkasse bis zum oben genannten Betrag erstattet.

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen in Deutschland übernehmen in der Regel die gesamten Dialysebehandlungskosten während des Urlaubsaufenthaltes. Dies sollte man sich aber unbedingt vor Reiseantritt von der jeweiligen Versicherung bestätigen lassen und sich dabei genau über die individuellen Bedingungen informieren.




Letzte Änderung: 20.09.2007, nächste Prüfung: 20.09.2008
Erstellt: 01.05.2005



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